Formen des Stiftens
Die Zustiftung
Mit einer Zustiftung – die einmalig, mehrfach oder dauerhaft erfolgen kann – vergrößern Sie den Kapitalstock der Bund Naturschutz Stiftung. Somit werden auch die Erträge erhöht, welche die Grundlage des nachhaltigen Helfens darstellen. Zustiftungen können z. B. aus Bargeld, Immobilien, Grundstücken oder Liegenschaften bestehen.
Der Stiftungsfonds
Bei einem Stifterfonds handelt es sich um ein von den StifterInnen für einen bestimmten Zweck zur Verfügung gestelltes Vermögen. Das Kapital bleibt unberührt, die Erträge des Stifterfonds werden diesem bestimmten Zweck zugeführt. Darüber hinaus erfüllen Stifterfonds nicht nur den Willen ihres Stifters, sie können auch seinen Namen tragen und sind damit ein sichtbares Zeichen seines Engagements. Damit die Erträge wirksam werden, empfehlen wir ein Startkapital von 30.000 Euro.
Die Unterstiftung
Eine Unterstiftung ist eine sogenannte unselbständige Stiftung unter dem Dach der Bund Naturschutz Stiftung, oft wird auch von einer Treuhandstiftung gesprochen. Bei der Unterstiftung haben Sie Einfluss auf den Zweck der Stiftung und die Namensgebung. Um innerhalb der Unterstiftung Aktivitäten entfalten zu können und in einem angemessenen Verhältnis von Verwaltungsaufwand und Erträgen zu agieren, ist ein Startkapital von 50.000 Euro ein geeigneter Ausgangspunkt. Es gilt auch hier: Das zugrunde gelegte Kapital wird nicht angegriffen, sondern sicher und wertbeständig angelegt.
Das Stifterdarlehen
Wenn Sie unsere Arbeit mit einer größeren Summe unterstützen wollen, aber das Eigentums- und Verfügungsrecht an dieser Summe behalten möchten, ist das Stifterdarlehen die richtige Variante für Sie. Damit stellen Sie dem Bund Naturschutz einen bestimmten Betrag als Darlehen zur Verfügung. Die Erträge werden für die Stiftungsziele verwendet. Während der Vertragslaufzeit erspart man sich die Einkommenssteuer für die Darlehenssumme und deren Verzinsung.
Stiften per Testament
Alle genannten Möglichkeiten können auch durch ein Testament geregelt werden. So können Sie den Bund Naturschutz als Allein- oder Miterben einsetzen – genau wie eine natürliche Person. Ihren diesbezüglichen Willen können Sie in einem eigenhändig und handschriftlich verfassten Testament festhalten, in einem notariellen Testament oder in einem Erbvertrag. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Broschüre „Ein Geschenk für die Natur“.
Gerne erörtern wir gemeinsam mit Ihnen, wie und wo wir Ihre Wünsche bestmöglich umsetzen können.
Die richtige Stiftungsform für Sie
Für jeden Beitrag bieten wir eine geeignete Stiftungsform an. Wenn Sie in der folgenden Übersicht nicht das Passende finden, entwickeln wir mit Ihnen eine individuelle Lösung.
Auf die Tabelle klicken um die Darstellung zu vergrößern.
Christian Hierneis
Geschäftsführer
Dr.-Johann-Maier-Str. 4
93049 Regensburg
Tel. 0941/29720-35
hierneis@gmx.de ›
Claudia Ciecior-Bordonaro
Dr.-Johann-Maier-Str. 4
93049 Regensburg
Tel. 0941/29720-34
claudia.ciecior@bund-naturschutz-stiftung.de ›